AGB

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen:

1. Allgemeines
Die Aufgabe der Musikschule besteht darin, musische Elementarerziehung zu betreiben, Nachwuchs für das Laien - und Liebhabermusizieren, Begabungen frühzeitig zu erkennen und zu fördern sowie begabte Schüler auf ein Studium musikbezogener Berufe vorzubereiten. Ziel der musisch - pädagogischen Arbeit ist es, für Interessenten aller Altersgruppen neben der Instrumentalen, vokalen, Ausbildung ein umfassendes Verständnis für Musik zu wecken. 

2. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, nachfolgend AGB genannt, gelten für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Mobilen Musikschule Werner und dem Schüler bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.

3. Rechtsverhältnis 
Die Rechtsbeziehungen zwischen der Musikschule und dem Schüler sind privatrechtlicher Natur. Jede Änderung oder Ergänzung des Unterrichtsvertrages muss schriftlich erfolgen. Sollte eine Bestimmung des Unterrichtsvertrages oder dieser AGB ungültig sein, so bleibt die Wirksamkeit des Vertrages und aller anderen Bestimmungen der AGB hiervon unberührt.

4. Entgelttarife, Zahlungsmodalitäten
a) Die Inanspruchnahme von Leistungen der Musikschule ist entgeltpflichtig. Die Höhe des Entgeltes richtet sich nach der jeweils gültigen Entgeltordnung. Entgelte sind Jahresentgelte. Sie werden in der Regel in 12 gleichen Raten jeweils zum 15. des Monats fällig und setzen sich aus den Jahresentgelten für den Unterricht in den gewählten Fächern und einer Pauschale für die Anfahrt der Lehrkraft zum Unterrichtsort entsprechend der Zonen laut Entgeltordnung zusammen. Das Entgelt ist bei Überweisung auf folgendes Konto unter Angabe der Schülernummer = Verwendungszweck zu entrichten: 
Kto.Inh.: Sebastian Werner, IBAN: XXXX XXXX XXXX XXXX XXXX XX BIC: XXXX
b) Alle Zahlungen erfolgen nur bargeldlos. Für den Fall des Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz erhoben. Darüber hinaus werden Mahnkosten von 8,00 € berechnet. Bei dreimaligen Zahlungsverzug und erfolglosen Mahnen wird der Anspruch gerichtlich durchgesetzt.
c) Eine Erhöhung von Entgelten muss seitens der Musikschule unter Einhaltung einer Frist von zwei Monaten schriftlich erklärt werden. Ist der Vertragspartner/Vertragspartnerin mit der Erhöhung nicht einverstanden, kann er/sie den Unterrichtsvertrag schriftlich und unter Einhaltung einer Frist von einem Monat nach Bekanntgabe der Erhöhung kündigen.

5. Laufzeit des Vertrages
Der Unterrichtsvertrag im Instrumental- und Vokalunterricht wird in der Regel auf unbegrenzte Zeit abgeschlossen. 

6. Probezeiten 
Die entgeltpflichtige Probezeit beträgt 3 Monate. Eine Abmeldung vom Unterricht während der Probezeit ist zum nächsten Monatsende unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen möglich.

7. Geschäftsstelle / Unterrichtsorte
Die Schulleitung und die Verwaltung befinden sich in der Hauptgeschäftsstelle, derzeit Spiegelsbergenweg 104b, 38820 Halberstadt. Der Unterricht findet ausschließlich in den vom Schüler bzw. dessen gesetzlicher Vertreter zur Verfügung gestellten Räumen statt.

8. Unterrichtsaufnahme
Anmeldungen können schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Formulars der Musikschule oder persönlich bei Ihnen zu Hause erfolgen. Ein Anspruch des Schülers auf Annahme seiner Anmeldung besteht nicht. Die Zuweisung wird durch die Schulleitung im Rahmen der pädagogischen und organisatorischen Gegebenheiten vorgenommen. Nebenabsprachen über Lehrkräfte sind nicht statthaft. Der Unterrichtsplatz ist grundsätzlich nicht übertragbar.

9. Umfang der Unterrichtsleistungen
Regelmäßiges häusliches Üben des Schülers wird vorausgesetzt und ist maßgebend für den Unterrichtserfolg. Öffentliche Auftritte als Schüler der Musikschule sowie Meldungen zu Wettbewerben in den an der Mobilen Musikschule Werner belegten Fächern bedürfen der Genehmigung der zuständigen Lehrkraft bzw. des Schulleiters. Für die Beschaffung von Lehrmitteln (Instrumente, Noten, Notenständer) hat der Schüler Sorge zu tragen.

10. Ferien - und Feiertage
An Ferien und Feiertagen findet kein Unterricht statt.
Es gilt die Ferien - und Feiertagsordnung des Freistaates Sachsen.

11. Beendigung des Unterrichtes
Jede Kündigung durch den Schüler bzw. durch seinen gesetzlichen Vertreter oder durch die Musikschule bedarf der Schriftform; es gilt stets eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Letzten des Monats, entscheidend ist der fristgerechte Eingang des Kündigungsschreibens. Die Entgelte werden bis zum festgesetzten Kündigungstermin auch dann erhoben, wenn der Schüler den angebotenen Unterricht nicht mehr wahrnimmt. Eine rückwirkende Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigen Gründen und ohne Einhaltung der Kündigungsfrist bleibt für beide Vertragspartner unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Schüler in einen anderen Wohnort verzieht oder aus ärztlich attestierten Gründen nicht in der Lage ist, seinen Verpflichtungen aus dem Unterricht nachzukommen. Wichtige Gründe liegen für die Musikschule insbesondere in einer unzureichenden Unterrichtsleistung, in mehrmaligem unentschuldigten Unterrichtsausfall durch den Schüler oder in einem Entgeltverzug, der die gerichtliche Geltendmachung des Rückstandes nach sich zieht. In diesen Fällen kann der Schulleiter den Unterrichtsvertrag kündigen.

12. Datenschutz 
Die bei der Anmeldung erhobenen Daten der Schüler werden elektronisch gespeichert und weiterverarbeitet. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich für Verwaltungs- und Abrechnungszwecke der Musikschule gemäß den Regelungen des Sächsischen Datenschutzgesetzes. Eine Übermittlung der Daten an Dritte erfolgt nicht. Durch ihre Anmeldung erklären die Schüler das Einverständnis zu dieser Verarbeitung ihrer persönlichen Daten.

13. Teilnahmebestätigungen
Schüler der Mobilen Musikschule Werner erhalten auf Wunsch eine Bestätigung zum Unterrichtsende. Die Entgeltpflicht eines Schülers wird während der Vertragszeit nicht dadurch berührt, dass dieser den Unterricht nicht oder verspätet antritt oder das er dem Unterricht fernbleibt. 

14. Haftung 
Die Musikschule haftet nicht für Schäden von privatem Eigentum der Schüler und derer gesetzlichen Vertretern. Für Personenschäden während des Unterrichtes haftet die Musikschule nicht. 

15. Zuschläge / Erstattungen 
Diese sind in der jeweiligen Entgeltordnung geregelt. 

16. Ermäßigungen
Ermäßigungen werden entsprechend den Voraussetzungen der jeweils gültigen Entgeltordnung für den Instrumental- und Vokalunterricht gewährt. 

17. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig. 
Share by: